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Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main.

Geldstrafe für gewerbsmäßigen Betrug

Amtsgericht Osnabrück

Die Corona-Pandemie und die Lockdowns waren für viele Menschen eine Belastung; unsere Mandantin lenkte sich davon mit ausgiebigem Onlineshopping ab. Die Bestellungen nahmen schnell Überhand und sie geriet in eine regelrechte Kaufsucht.

Die Sendungen wurden allerdings oft nicht persönlich übergeben, sondern vom Zusteller ins Treppenhaus gelegt. Von dort meldete unsere Mandantin sie als verloren und ließ sich den Kaufpreis erstatten. Als immer mehr dieser eigentlich zugestellten Sendungen als „verloren“ gemeldet wurden, erstattete ein Zusteller schließlich Strafanzeige. Die „verlorenen“ Waren wurden bei unserer Mandantin gefunden und die Ermittlungen ausgeweitet.

Von Missverständnissen sprachen unsere Mandantin und ihr Lebensgefährte; gewerbsmäßigen und damit besonders schweren Betrug in 12 Fällen nannte es dagegen die Staatsanwaltschaft Osnabrück und erhob Anklage. Wir übernahmen das Mandat, nachdem der Mandantin am Amtsgericht in Begleitung eines anderen Strafverteidigers eine hohe Freiheitsstrafe angedroht worden und der Prozess geplatzt war.

Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.“

Für jeden dieser besonders schweren Fälle des Betruges sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von 6 Monaten vor. Durch eine geschickte Einlassung konnten wir das Gericht in der Verhandlung aber davon überzeugen, dass es sich doch nicht wie angenommen um eine gewerbsmäßige Begehung handelt, sondern die Mandantin allein zur Befriedigung ihrer Kaufsucht handelte und sich gerade keine Einnahmequelle verschaffen wollte.

Unser Plan ging auf und das Ergebnis kann sich sehen lassen: da sich der Sachverhalt und die Rechtslage nun anders darstellen, erkannte das Gericht anstatt der ursprünglich angedrohten hohen Freiheitsstrafe letztlich auf eine milde Geldstrafe von nur 85 Tagessätzen. Die Verurteilung wird damit nicht einmal ins Führungszeugnis aufgenommen.