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Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main.

Freispruch für Finanzagentin

Amtsgericht Essen

Der modus operandi des Finanzagenten ist inzwischen gut bekannt: (meist) arglose junge Menschen stellen Ihr Konto für andere Personen zum Empfang von Geld zur Verfügung, Geldeingänge werden dann bar abgehoben und weitergereicht – ein klassischer Fall der Geldwäsche.

Darauf ließ sich auch unsere Mandantin ein, die Hintergründe waren allerdings anders, als in ähnlichen Fällen. Wir konnten für sie vortragen, dass ihr (inzwischen ehemaliger) Lebensgefährte ihr Geld für einen Urlaub zurückzahlen sollte, seinerseits aber ebenfalls Geld von einer dritten Person zu bekommen hatte. Von dort sollte nun das Geld an unsere Mandantin überwiesen werden, die es abheben und abzüglich der Reisekosten in bar weitergeben sollte. Dass das gelogen war und das Geld, das bei ihr einging, aus einer Betrugstat stammte, konnte unsere Mandantin nicht wissen, entschied nach längerer Verhandlung letztendlich das Gericht.

Geldwäsche kann zwar auch leichtfertig begangen werden, allerdings nur dann, wenn es sich dem Täter „geradezu aufdrängt“, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Das ließ sich unserer Mandantin nach unserem überzeugenden Vortrag nicht mehr nachweisen. Sie wurde folglich freigesprochen und musste auch den von der Staatsanwaltschaft beantragten Wertersatz für das Geld in Höhe von rund 6.000,- Euro nicht bezahlen.