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Nach dem rechtskräftigen Urteil beginnt die Phase der Strafvollstreckung. Hier wird das Urteil in die Tat umgesetzt – sei es durch die Vollstreckung einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder einer anderen gerichtlichen Anordnung. Viele Betroffene stellen sich in dieser Phase die Frage, wie es nun weitergeht, welche Rechte sie haben und welche Möglichkeiten es gibt, die Strafe zu beeinflussen.
Die Strafvollstreckung markiert das Ende des gerichtlichen Verfahrens, doch auch hier gibt es Handlungsspielräume. Von der Beantragung eines Haftaufschubs über die vorzeitige Haftentlassung bis hin zu besonderen Vorkehrungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen – in dieser Phase ist die rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten effektiv ausgeschöpft werden.
Die Strafvollstreckung bezeichnet die Durchsetzung eines rechtskräftigen Urteils. Sobald das Urteil nicht mehr angefochten werden kann – sei es durch Berufung oder Revision – wird es vollstreckt. Abhängig von der Art des Urteils kann dies bedeuten, dass eine Geldstrafe bezahlt, eine Freiheitsstrafe angetreten oder eine Bewährungsstrafe umgesetzt wird.
Die Strafvollstreckung wird durch die Staatsanwaltschaft überwacht. Diese prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und setzt das Urteil in die Praxis um. Sollte es sich um eine Freiheitsstrafe handeln, wird der Verurteilte darüber informiert, wann und wo er die Haft antreten muss. Im Falle einer Geldstrafe erhält der Betroffene eine Zahlungsaufforderung mit den entsprechenden Fristen.
Der Ablauf der Strafvollstreckung beginnt mit der Benachrichtigung des Verurteilten über die Art der Strafe und die Fristen, die damit verbunden sind. Bei einer Geldstrafe muss der Verurteilte innerhalb der festgelegten Zeit den Betrag überweisen oder – falls dies nicht möglich ist – eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.
Bei einer Freiheitsstrafe wird der Verurteilte aufgefordert, sich zu einem festgelegten Zeitpunkt an einer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzufinden, um die Strafe anzutreten. Je nach den individuellen Umständen kann der Strafverteidiger versuchen, einen Haftaufschub zu erwirken, etwa wenn dringende familiäre oder gesundheitliche Gründevorliegen. Es wird zudem ein Vollstreckungsplan erstellt, der die genauen Details der Haftstrafe, mögliche Arbeiten innerhalb der Haft und den voraussichtlichen Entlassungstermin regelt. Auch die Frage, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt, spielt in dieser Phase eine wichtige Rolle.
Selbst nach der Urteilsverkündung gibt es im Strafvollstreckungsverfahren einige Möglichkeiten, den Verlauf der Vollstreckung zu beeinflussen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen dabei helfen, verschiedene Anträge zu stellen, um die Strafe abzumildern oder den Haftantritt hinauszuzögern.
Haftaufschub: Wenn wichtige Gründe vorliegen, wie z. B. eine schwere Krankheit oder dringende familiäre Verpflichtungen, kann der Verteidiger einen Antrag auf Haftaufschub stellen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob der Haftantritt verschoben werden kann. Der Antrag muss in jedem Fall sorgfältig vorbereitet und begründet werden. Wir besprechen mit Ihnen im Einzelfall die Voraussetzungen, schätzen für Sie die Erfolgsaussichten ab und formulieren eine entsprechende Antragsschrift.
Vorzeitige Entlassung: Nach Verbüßung eines Teils der Strafe besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Haftentlassung zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Verurteilte sich gut geführt hat und keine Wiederholungsgefahr besteht. Teilweise wird die Prüfung, ob eine vorzeitige Entlassung in Frage kommt, von Amts wegen geprüft, teilweise muss ein expliziter Antrag gestellt werden. Wir verstehen die Betreuung in der Strafvollstreckung als etwas ganzheitliches; wir schauen uns den persönlichen Haftverlauf unserer Klienten und evaluieren rechtzeitig, welche Schritte wir gemeinsam gehen können, um die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung zu steigern.
Auch während der Strafvollstreckung haben Verurteilte umfangreiche Rechte, die gewahrt werden müssen. Diese Rechte umfassen nicht nur den Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, sondern auch das Recht auf angemessene Haftbedingungen und die Möglichkeit, rechtliche Mittel gegen fehlerhafte Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren einzulegen.
Steht Ihnen die Strafvollstreckung bevor, oder möchten Sie Ihre Optionen in dieser Phase des Verfahrens prüfen lassen? Wir unterstützen Sie in allen Belangen der Strafvollstreckung – sei es durch Anträge auf Haftaufschub, vorzeitige Entlassung oder die Prüfung Ihrer Rechte während der Vollstreckung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die besten Möglichkeiten für Ihre Situation besprechen.
Es handelt sich dabei stets um komplexe Einzelfälle, die eine genaue anwaltliche Prüfung voraussetzen. Auf Wunsch organisieren wir eine erste Besprechung der Angelegenheit auch im Rahmen eines Besuchs in der Justizvollzugsanstalt.