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Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main.

Bewährung für nicht geringe Menge Heroin

Amtsgericht Nördlingen:

Ein – für bayrische Verhältnisse – äußerst mildes Urteil konnten wir für unsere Mandantin am Amtsgericht Nördlingen erreichen: Sie war von der Polizei mit einer größeren Menge Heroin sowie mit Bargeld und vermeintlichen Utensilien für den Verkauf von Betäubungsmitteln angetroffen worden. Die Ermittlungen ergaben zwar Hinweise auf Verstrickungen im Drogenmillieu und sogar den Bezug oder Versand von Heroin per Postsendung, den Vorwurf des Handeltreibens konnten wir aber bereits im Ermittlungsverfahren überzeugend entkräften.

Unsere konsequente Strafmaßverteidigung in der Hauptverhandlung zahlte sich aus und nach anfänglicher Skepsis des Gerichts konnten wir die Beteiligten davon überzeugen, dass die Verhängung einer Bewährungsstrafe am unteren Rande des Strafrahmens ausreichend ist. Sogar das sichergestellte Bargeld – die vermeintlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Heroin – muss unserer Mandantin nun wieder ausgehändigt werden.

Die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtete online.