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Essen
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Was ist ein Notfall?
Festnahme: Sie oder eine andere Person werden oder wurden in diesem Moment festgenommen
Durchsuchung: Es sollen Ihre Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht werden
Was müssen Sie tun?
1. Schweigen: geben Sie Ihre Personalien an, machen Sie aber keine Angaben zum Sachverhalt oder zu Ihrer Person
2. Nichts unterschreiben
3. Notrufnummer wählen: 0163 53 48 012
Es gibt sicherlich einige Gründe, Offenbach zu besuchen: rund 10.000 interessierte Besucher zählt zum Beispiel der Wetterpark jedes Jahr. Unseren Mandanten führte aber etwas anderes aus dem Westen Deutschlands ins Rhein-Main-Gebiet: ihm war ein enormer Preisnachlass beim Kauf größerer Mengen Haschisch in Aussicht gestellt worden.
Die Polizei hatte allerdings den richtigen Riecher und konnte ihn mitsamt einiger hundert Gramm des frisch eingekauften Haschischs festsetzen. Es folgten Durchsuchungsmaßnahmen, Handyauswertungen und weitere Ermittlungen. Fast zwei Jahre später endete das Ermittlungsverfahren mit einer Anklage wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Es gab zwar durchaus einige Anhaltspunkte dafür, dass das rund halbe Kilo an Marihuana und Haschisch nicht nur für den eigenen Konsum am Wochenende gedacht war, letztlich konnten wir diese Indizien aber entkräften und uns so gegen den Vorwurf des Handeltreibens erfolgreich verteidigen. Um den Besitz des Marihuanas und Haschisch ließ sich aber nicht mehr herumdiskutieren und wir legten für unseren Mandanten ein überzeugendes Geständnis ab.
Das Konsumcannabisgesetz droht auch für den Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten an und die Staatsanwaltschaft forderte die Verhängung einer Bewährungsstrafe sowie einer hohen Geldauflage. Wir konnten allerdings überzeugend argumentieren, warum die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht erforderlich ist; § 47 StGB erlaubt es dem Gericht in diesen Fällen, dann sogar auch eine Geldstrafe zu verhängen.
Im Urteil folgte das Amtsgericht Offenbach unserem Antrag und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer moderaten Geldstrafe.