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Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main.

Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Landgericht Bochum

Bereits im Jahr 2019 wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Partnerin der Vergewaltigung beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft schenkte den Aussagen der Frau Glauben, was schließlich dazu führte, dass unser Mandant in Untersuchungshaft genommen wurde. Auch ein Haftprüfungstermin im Sommer brachte zunächst keine Wende.

Während der Beweisaufnahme konnten wir vor Gericht darlegen, dass die Anschuldigungen der Ex-Freundin widersprüchlich und nicht schlüssig waren. Durch gezielte Konfrontation gelang es uns, ihre Glaubwürdigkeit erheblich zu erschüttern. Dies überzeugte am Ende auch die große Strafkammer: Ein Freispruch war die logische Konsequenz, denn es lag eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

Aussage-gegen-Aussage

In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht glaubt, muss es besonders sorgfältig arbeiten: es müssen alle Umstände erkannt und in die Entscheidung einbezogen werden, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Trotz des klaren Erfolgs bleibt das Leben unseres Mandanten massiv beeinträchtigt. Die ungerechtfertigte Strafverfolgung und die sechsmonatige Untersuchungshaft hinterließen tiefe Spuren. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie schwerwiegend falsche Anschuldigungen sein können und warum eine präzise Prüfung in solchen Verfahren unerlässlich ist. Der Freispruch bedeutet für ihn eine zweite Chance – doch der Weg zurück in die Normalität wird mühsam bleiben.