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Amtsgericht Meschede
Zusammengekommen waren letztlich sieben Anklageschriften mit diversen Tatvorwürfen, die das Amtsgericht schließlich zu einem großen Verfahren verbunden hatte: unter anderem unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, gefährliche Körperverletzung und Raub legte die Staatsanwaltschaft dem heranwachsenden Mandanten zur Last, der sich inzwischen sogar in Untersuchungshaft befand.
Nach über acht Stunden zäher Verhandlung wurden wir mit dem Ergebnis belohnt, auf das keiner so recht zu hoffen gewagt hatte: unser Mandant wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt und durfte das Gericht durch den Vordereingang verlassen – ohne Handschellen.
Die Staatsanwaltschaft legte zwar zunächst Berufung gegen das Urteil ein, nahm sie nach längerer Verhandlung später aber wieder zurück. Zum einen war das KCanG in Kraft getreten und die Verurteilung wegen einiger Delikte musste deshalb geringer ausfallen. Zum anderen war unser Mandant in der Zwischenzeit mit sozialarbeiterischer Hilfe zu einem Job und einer Ausbildung gelangt: auch die Staatsanwaltschaft musste letztlich einsehen, dass es keinen Sinn mehr hatte, unseren Mandanten einzusperren.