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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main. Strafverteidigung seit 2005.

Cybercrime

Cybercrime, auch bekannt als Internetkriminalität, umfasst Straftaten, die unter Nutzung moderner Informationstechnologien begangen werden. Dazu zählen unter anderem Hackerangriffe, Phishing, Identitätsdiebstahl und die Verbreitung illegaler Inhalte. Diese Delikte zeichnen sich durch eine hohe technische Komplexität aus, die sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Verteidigung besondere Herausforderungen mit sich bringt.

Die technischen Aspekte von Cybercrime erfordern ein tiefes Verständnis der digitalen Infrastruktur und der Methoden, die Täter anwenden. Ohne dieses Wissen ist es schwierig, die Tatvorwürfe vollständig zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren. Ein Strafverteidiger mit fundiertem technischem Sachverstand kann die oft komplexen digitalen Spuren interpretieren, die in solchen Fällen eine entscheidende Rolle spielen.

Unsere besondere Expertise und Erfahrung im Bereich Cybercrime ermöglicht es uns, die technischen Hintergründe der vorgeworfenen Taten zu durchdringen und effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Wir verstehen die Funktionsweise von IT-Systemen und die spezifischen Methoden, die bei Cyberangriffen eingesetzt werden. Dieses Wissen setzen wir gezielt ein, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Welche Delikte fallen unter „Cybercrime“?

Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)

Das Ausspähen von Daten liegt vor, wenn unbefugt auf besonders gesicherte Daten zugegriffen wird, die nicht für den Täter bestimmt sind. Beispiele hierfür sind das Hacken von Passwörtern oder das Eindringen in geschützte Datenbanken.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, wie bei gewerbsmäßigem Ausspähen, droht eine höhere Strafe.

Computersabotage (§ 303b StGB)

Computersabotage umfasst die gezielte Beeinträchtigung oder Zerstörung von IT-Systemen, etwa durch Schadsoftware oder gezielte Überlastung (DDoS-Angriffe). Besonders Unternehmen oder Behörden sind häufig Opfer solcher Angriffe.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Beeinträchtigung kritischer Infrastruktur können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Computerbetrug ist die Manipulation von Datenverarbeitungssystemen, um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ein Beispiel ist der Einsatz von Keyloggern, um Online-Banking-Daten zu stehlen.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (§ 23 GeschGehG)

Hierunter fallen unbefugte Zugriffe auf vertrauliche Geschäftsgeheimnisse, etwa durch die Weitergabe sensibler Informationen oder das Auslesen von Daten durch Insider.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Sonstige Straftaten im Internet

Hierzu zählen klassische Delikte wie Beleidigungen, Verleumdungen oder Bedrohungen, die über das Internet oder soziale Medien begangen werden. Auch die Verbreitung illegaler Inhalte, wie Kinderpornografie oder Hassbotschaften, fällt in diesen Bereich.

Strafrahmen: Je nach Straftat variieren die Strafen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.

Besonderheiten bei der Verfolgung von Cybercrime

Cybercrime-Delikte zeichnen sich häufig durch eine hohe technische Komplexität aus. Diese erfordert nicht nur eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen, sondern auch fundiertes technisches Verständnis. Dies ist entscheidend, um die Vorwürfe zu analysieren und eine wirksame Verteidigung zu entwickeln.

Die Verfolgung von Cybercrime-Delikten stellt Ermittlungsbehörden und Gerichte vor besondere Herausforderungen. Die technische Komplexität, die globale Natur vieler Straftaten und die schnelle Weiterentwicklung digitaler Technologien erschweren die Aufklärung solcher Fälle erheblich.

Eine zentrale Schwierigkeit bei der Verfolgung von Cybercrime ist die internationale Dimension vieler Delikte. Täter können von nahezu jedem Ort der Welt aus handeln, und die Server, über die Straftaten begangen werden, befinden sich oft in anderen Ländern. Dies erfordert internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, die nicht immer reibungslos verlaufen. Unterschiedliche Rechtsstandards und Datenschutzbestimmungen können die Ermittlungen zusätzlich erschweren.

Ein weiteres Merkmal von Cybercrime ist die digitale Beweissicherung. Beweismittel wie Server-Logs, Festplatteninhalte oder Kommunikationsdaten sind flüchtig und können schnell gelöscht oder manipuliert werden. Für die Auswertung dieser Daten sind spezialisierte IT-Forensiker notwendig, die die digitalen Spuren sichern und analysieren. Allerdings sind solche Auswertungen fehleranfällig und können oft nur von Experten überprüft werden.

Hinzu kommt, dass die Ermittlungsinstrumente häufig in rechtlichen Grauzonen agieren. Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen, der Einsatz von staatlicher Schadsoftware („Staatstrojaner“) oder die Überwachung verschlüsselter Kommunikation werfen komplexe rechtliche und ethische Fragen auf. Diese Instrumente sind anfällig für Fehler und müssen von Verteidigern kritisch hinterfragt werden.

Die technische Komplexität vieler Cybercrime-Verfahren erfordert auch bei der Verteidigung ein hohes Maß an technischem Verständnis. Ein erfahrener Strafverteidiger kann digitale Beweise hinterfragen, alternative Erklärungen für bestimmte Datenkonstellationen anbieten und Verfahrensfehler in den Ermittlungen aufdecken. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Mandant ein faires Verfahren erhält.

Die Rolle des Verteidigers

Die Verteidigung in Cybercrime-Verfahren erfordert weit mehr als juristisches Fachwissen. Aufgrund der oft hochkomplexen technischen Zusammenhänge ist ein tiefgehendes Verständnis moderner IT-Systeme und digitaler Technologien unerlässlich. Ein erfahrener Strafverteidiger mit technischem Sachverstand kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Strafverteidigers in Cybercrime-Verfahren gehört die Analyse der digitalen Beweismittel. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Daten wie IP-Adressen, Server-Logs oder Spuren auf beschlagnahmten Geräten. Diese Beweismittel sind jedoch anfällig für Fehler, Manipulationen oder Fehlinterpretationen. Ein technisch versierter Verteidiger wird die Herkunft und Integrität solcher Beweise prüfen und deren Aussagekraft kritisch hinterfragen.

Darüber hinaus ist die Prüfung von Verfahrensfehlern ein zentraler Bestandteil der Verteidigungsstrategie. Ermittlungsmaßnahmen wie die Überwachung von Kommunikationsdaten, Online-Durchsuchungen oder die Sicherstellung digitaler Geräte müssen den strengen gesetzlichen Anforderungen genügen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, können die gewonnenen Beweise unverwertbar sein.

Ein Strafverteidiger übernimmt zudem die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und entlastet den Mandanten in dieser schwierigen Situation. Er sorgt dafür, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben und unnötige Belastungen vermieden werden. Gleichzeitig entwickelt er eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die spezifischen technischen und rechtlichen Aspekte des Falls abgestimmt ist.

Auch der Umgang mit internationalen Ermittlungsverfahren erfordert besonderes Know-how. In vielen Fällen müssen Auslieferungen verhindert, Rechtshilfeersuchen geprüft oder die Zuständigkeit geklärt werden. Ein Strafverteidiger mit Erfahrung im Bereich Cybercrime kennt die Herausforderungen solcher grenzüberschreitenden Verfahren und kann die Interessen seines Mandanten auch auf internationaler Ebene effektiv vertreten.

Insgesamt ist eine professionelle Verteidigung in Cybercrime-Verfahren von entscheidender Bedeutung. Sie stellt sicher, dass die technischen Details korrekt bewertet und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Vorwürfe im Bereich Cybercrime sind oft technisch und rechtlich hochkomplex. Als erfahrene Strafverteidiger mit tiefgehendem technischem Sachverstand unterstützen wir Sie in allen Phasen eines Cybercrime-Verfahrens. Wir analysieren die Beweislage, prüfen Verfahrensfehler und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Egal, ob es um Vorwürfe wie Computerbetrug, Datenschutzverstöße oder Hackerangriffe geht – wir setzen uns mit Engagement und Expertise für Ihre Rechte ein. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristisch zur Seite zu stehen, sondern auch die technischen Hintergründe verständlich zu machen und effektiv zu Ihrer Verteidigung zu nutzen.

Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen und die nächsten Schritte planen. Mit unserer Erfahrung und unserem technischen Know-how sorgen wir dafür, dass Sie in diesem komplexen Verfahren optimal vertreten sind.