Was ist ein Notfall?
Festnahme: Sie oder eine andere Person werden oder wurden in diesem Moment festgenommen
Durchsuchung: Es sollen Ihre Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht werden

Was müssen Sie tun?
1. Schweigen: geben Sie Ihre Personalien an, machen Sie aber keine Angaben zum Sachverhalt oder zu Ihrer Person
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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main. Strafverteidigung seit 2005.

§ 184b StGB – Einordnung, Antworten, Verteidigung

Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklageschrift wegen § 184b StGB?

Wird jemand mit dem Vorwurf konfrontiert, kinderpornografisches Material besessen, verbreitet oder sogar hergestellt zu haben, steht für die Betroffenen oft von einem Moment auf den anderen alles auf dem Spiel. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend, die gesellschaftlichen Folgen ausnahmslos existenzbedrohend. Wer sich in einer solchen Situation befindet, braucht schnell verlässliche Informationen, diskrete anwaltliche Unterstützung und eine klare Einschätzung der rechtlichen Lage.

Wir verteidigen Sie in ganz Deutschland. Spezialisiert, zuverlässig, diskret.

Beratung anfragen

Nach § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer kinderpornografische Inhalte herstellt, bezieht, besitzt oder verbreitet. Die gesetzlichen Anforderungen sind dabei äußerst streng gefasst. Bereits der Besitz von nur einer entsprechenden Datei kann ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen – selbst dann, wenn der oder die Betroffene den Fund als versehentlich oder unbeabsichtigt beschreibt. Auch das bloße Betrachten oder Zwischenspeichern in einem Cache-Speicher eines Browsers kann strafrechtlich relevant sein. In der Praxis führen Hinweise aus dem Ausland, automatisierte Netzfahndungen oder Hinweise von Plattformbetreibern wie Dropbox oder kik häufig zu Hausdurchsuchungen, bei denen Mobiltelefone, Computer und Speichermedien beschlagnahmt werden. Ein solches Ermittlungsverfahren beginnt in der Regel völlig überraschend – etwa frühmorgens durch ein Erscheinen der Polizei in der eigenen Wohnung.

Wer beschuldigt ist, weiß in dieser Situation oft nicht, wie sie sich verhalten soll. Viele erleben Scham, Unsicherheit oder Angst vor öffentlicher Bloßstellung. Dabei ist es von größter Bedeutung, dass möglichst frühzeitig ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen wird. Denn in der Anfangsphase des Ermittlungsverfahrens lassen sich mit einer gezielten Verteidigungsstrategie viele Weichen stellen: so kann geprüft werden, ob die sichergestellten Dateien tatsächlich dem Betroffenen zugeordnet werden können oder ob etwa andere Personen Zugriff auf die Technik hatten. Auch technische Aspekte wie sogenannte Hash-Werte oder der Ablauf automatischer Downloads auf bestimmten Plattformen können für die Verteidigung eine wichtige Rolle spielen. In vielen Fällen lohnt es sich, forensische IT-Gutachten einzuholen, um die tatsächlichen Hintergründe der Speicherung aufzuklären.

Droht mir eine Eintragung ins Führungszeugnis für den Besitz von Kinderpornographie?

Die gute Nachricht ist: die Eintragung kann in vielen Fällen vermieden werden. Das erfordert aber ein gutes Verständnis der Regeln für das Führungszeugnis und eine entsprechende Strategie in der Verteidigung.

Ich habe selbst Kinder. Bekomme ich Probleme mit dem Jugendamt, wenn wegen Kinderpornographie gegen mich ermittelt wird?

Neben der Angst vor einer Inhaftierung ist das in der Regel die größte Sorge unserer Mandanten: das Jugendamt wird über die Ermittlungen informiert.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

Nur in den seltensten Fällen erfährt der Arbeitgeber eines Beschuldigten von den Vorwürfen. Etwa dann, wenn am Arbeitsplatz Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt werden oder wenn bestimmte Ermittlungsmaßnahmen gegen Beamte vorgenommen werden.

Ich befürchte, dass bereits gegen mich ermittelt wird. Soll ich mich selbst anzeigen?

Immer wieder bitten uns Mandanten um Beratung, die befürchten, bereits ins Fadenkreuz der Ermittler geraten zu sein. Proaktiv tätig zu werden und eine Selbstanzeige zu erstatten, ist aber selten eine gute Idee.

Freiheitsstrafen für Kinderpornographie

Das Strafmaß bei Kinderpornografie wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft. Wer solche Dateien etwa verbreitet , muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen. Beim bloßen Besitz liegt die Mindeststrafe seit der Reform im Jahr 2024 bei drei Monaten Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder bei Besitz großer Datenmengen – drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Neben der eigentlichen Strafe sind es vor allem die Begleitfolgen, die für viele Beschuldigte einschneidend sind: Einträge im Führungszeugnis, berufsrechtliche Konsequenzen, etwa für Lehrer oder Ärzte oder Beamte, familienrechtliche Verfahren mit dem Jugendamt und in besonders sensiblen Berufen auch disziplinarrechtliche Folgen gehören zu den typischen Begleiterscheinungen.

Der einzige Verbündete: Ihr Verteidiger

Eine fundierte und spezialisierte Verteidigung ist oft der entscheidende Faktor für einen günstigen Verfahrensausgang – sei es eine Verfahrenseinstellung, eine milde Sanktion oder sogar ein Freispruch. So wie Sie bei einer ernsthaften Erkrankung einen Facharzt aufsuchen, sollten Sie auch im Strafrecht auf ausgewiesene Spezialisten setzen. Denn nur durch konsequente Spezialisierung, kontinuierliche Fortbildung und langjährige Erfahrung ist es möglich, der Strafjustiz auf Augenhöhe zu begegnen – oder ihr in entscheidenden Punkten sogar einen Wissensvorsprung entgegenzusetzen, der gezielt zu Ihrem Vorteil genutzt werden kann.

Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ist technisches Verständnis unerlässlich. Wer nicht sicher zwischen NCMEC-Hinweisen, Dateihash-Werten, Chunks, Tauschbörsen und Cloud-Diensten wie Dropbox oder Kik unterscheiden kann, wird kaum in der Lage sein, die digitale Beweislage sachgerecht einzuordnen oder zu entkräften. In diesen Verfahren entscheidet nicht selten die Qualität der Verteidigung über den weiteren Lebensweg der Betroffenen.

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Sexualstrafsachen spezialisiert und bearbeitet zudem schwerpunktmäßig Mandate mit IT-Bezug. Wir haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine vierstellige Anzahl Ermittlungs- und Strafverfahren in diesem sensiblen Bereich begleitet. Gesetzesänderungen, neue Urteile und technologische Entwicklungen beobachten wir nicht nur aufmerksam – wir analysieren, systematisieren und integrieren sie laufend in unsere Verteidigungsstrategien. Jedes abgeschlossene Verfahren fließt in unsere Erfahrung ein und stärkt die Grundlage für Ihre erfolgreiche Verteidigung.

Beratung anfragen

Direkter und diskreter Kontakt zum Fachnwalt. Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden.

Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert sind, verdienen Sie eine Vertretung durch erfahrene, entschlossene und diskret agierende Strafverteidiger. Vertrauen Sie Ihre Zukunft nicht irgendwem an – sondern ausgewiesenen Spezialisten, die wissen, was zu tun ist.