Frankfurt
Saalgasse 10
60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 257298690
Essen
Alfredstraße 68-72
461330 Essen
Tel: 0201 310 460 0
Bürozeiten
Mo-Do 9-13. 14-18
Fr 9-13
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Was ist ein Notfall?
Festnahme: Sie oder eine andere Person werden oder wurden in diesem Moment festgenommen
Durchsuchung: Es sollen Ihre Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht werden
Was müssen Sie tun?
1. Schweigen: keine Angaben zum Sachverhalt oder zu Ihrer Person machen.
2. Nichts unterschreiben.
3. Notrufnummer wählen: 0163 53 48 012
Der Mandant befand sich zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats durch Rechtsanwalt Schuchna im Maßregelvollzug der LWL-Klinik Schloss Haldem auf gerichtliche Anordnung gemäß § 64 StGB. Die LWL-Klink hielt den Mandanten, der sich zeitweise auf der höchsten Lockerungsstufe befand, nicht mehr für therapiebereit. Sie strebte an, die Maßregel für „erledigt“ zu erklären und den Mandanten wieder in die JVA zu verlegen. Zu diesem Zweck entband ihn aus dem Therapiekonzept und verbrachte den Mandanten mit Antragstellung in die LWL-Klinik Marsberg. Beide LWL-Klinken und auch die Staatsanwaltschaften beantragten die Erledigung der Maßregel und nahmen Stellung.
Rechtsanwalt Dennis Schuchna nahm als Verteidiger am Anhörungstermin teil und trug eine Gegenerklärung vor, die auf die einzelnen Punkte der Kliniken einging und diese größtenteils entkräftete. Die Strafvollstreckungskammer entschied zugunsten des Mandanten und erklärte die Maßregel nicht für erledigt. Der Mandant verbleibt in der LWL-Klinik Marsberg und darf weiterhin die Annehmlichkeiten der Lockerungen (Handybesitz, Ausgänge außerhalb der Einrichtungen) wahrnehmen. Eine Rückverlegung in dem offenen Vollzug ist ihm damit erspart geblieben.